Castra Holidays GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Artikel 1: Definitionen
In diesen Geschäftsbedingungen haben die folgenden Begriffe die folgende Bedeutung:
A. Ferienunterkünfte: Zelt, Faltcaravan, Wohnmobil, (statischer) Wohnwagen, Bungalow, Gartenhaus, Appartement, Wanderhütte und
solch;
B. Castra Holidays GmbH: das Unternehmen, die Institution oder der Verein, der dem Urlauber die Ferienunterkunft zur Verfügung stellt;
C. Urlauber: die Person, die mit der Castra Holidays GmbH den Vertrag über die Ferienunterkünfte abschließt;
D. Mitfreizeitsportler: die Person(en), die auch in der Vereinbarung aufgeführt sind;
e. Drittens: jede andere Person außer dem Urlauber und/oder seinen Miturlaubern;
F. Vereinbarter Preis: die für die Nutzung der Ferienunterkunft gezahlte Gebühr.
G. Kosten: sämtliche Kosten, die dem Unternehmer mit dem Betrieb des Freizeitunternehmens entstehen;
H. Informationen: schriftliche/elektronische Daten über die Nutzung des Ferienhauses, der Einrichtungen und der
Aufenthaltsbestimmungen;
ich. Stornierung: die schriftliche Kündigung des Vertrags durch den Urlauber vor dem Datum des Inkrafttretens des
bleiben.
J. Ein Streitfall: Wenn eine schriftliche Beschwerde des Urlaubers bei der Castra Holidays GmbH nicht zur Zufriedenheit der Parteien gelöst werden konnte.
aufgelöst.
Artikel 2: Inhalt der Vereinbarung
- Die Castra Holidays GmbH stellt dem Urlauber das Ferienhaus zu Erholungszwecken, also nicht zum dauerhaften Wohnen zur Verfügung.
eine Ferienunterkunft der vereinbarten Art oder Art, für den vereinbarten Zeitraum und zum vereinbarten Preis. - Die Castra Holidays GmbH ist verpflichtet, dem Urlauber die schriftlichen Informationen, auf deren Grundlage dieser Vertrag auch zustande kommt, vorab (digital) zur Verfügung zu stellen. Der Unternehmer wird den Urlauber über etwaige Änderungen stets rechtzeitig schriftlich informieren.
- Weichen die geänderten Informationen erheblich von den bei Vertragsabschluss gemachten Angaben ab, hat der Urlauber das Recht, den Vertrag kostenfrei zu kündigen.
- Der Urlauber ist verpflichtet, den Vertrag und die dazugehörigen Informationen einzuhalten. Er stellt sicher, dass Miturlauber und/oder Dritte, die ihn besuchen und/oder bei ihm übernachten, den Vertrag und die dazugehörigen Informationen einhalten.
- Wenn die Bestimmungen des Vertrages voneinander abweichen oder lückenhaft sind. Unberührt hiervon bleibt die Möglichkeit zwischen dem Urlauber und der Castra Holidays GmbH, individuelle Zusatzvereinbarungen zu treffen, durch die von diesen Bedingungen zugunsten der Castra Holidays GmbH abgewichen wird.
Artikel 3: Dauer und Kündigung des Vertrags
Der Vertrag endet automatisch nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Artikel 4: Preis und Preisänderungen - Als Grundlage für die Preisvereinbarung gelten die jeweils gültigen Tarife der Castra Holidays GmbH.
- Entstehen nach Festsetzung des vereinbarten Preises Mehrkosten durch eine Erhöhung der Abgaben seitens der Castra Holidays GmbH infolge einer Änderung von Gebühren und/oder Abgaben, die die Ferienunterkunft oder den Urlauber unmittelbar betreffen, können diese auch nach Vertragsabschluss an den Urlauber weiterberechnet werden.
Artikel 5: Zahlung - Der Urlauber hat die Zahlungen, sofern nichts anderes vereinbart ist, in Euro gemäß den vereinbarten Konditionen zu leisten.
- Bei Buchung ist vom Urlauber eine Anzahlung in Höhe von 50 % des vereinbarten Preises zu leisten.
- Kommt der Urlauber trotz vorheriger schriftlicher Mahnung seiner Zahlungsverpflichtung nicht oder nicht ordnungsgemäß innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach der schriftlichen Mahnung nach, ist die Castra Holidays GmbH berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, unbeschadet des Anspruchs der Castra Holidays GmbH auf vollständige Bezahlung des vereinbarten Preises.
- Liegt der Castra Holidays GmbH der gesamte fällige Betrag 8 Wochen vor Anreise nicht vor, ist sie berechtigt, dem Urlauber den Zugang zur Ferienunterkunft zu verweigern bzw. die Reservierung zu stornieren, unbeschadet des Anspruchs der Castra Holidays GmbH auf vollständige Bezahlung des vereinbarten Preises.
- Etwaige der Castra Holidays GmbH nach Inverzugsetzung entstehende außergerichtliche Kosten gehen zu Lasten des Urlaubers. Bei nicht fristgerechter Zahlung des Gesamtbetrages werden nach schriftlicher Mahnung die gesetzlichen Zinsen auf den ausstehenden Betrag erhoben.
Artikel 6: Stornierung - Im Falle einer Stornierung zahlt der Urlauber eine Entschädigung an die Castra Holidays GmbH. Dies entspricht:
- bei einer Stornierung mehr als drei Monate vor dem Beginndatum 20 % des vereinbarten Preises;
- bei einer Stornierung innerhalb von zwei bis drei Monaten vor dem Starttermin 75 % des vereinbarten Preises;
- bei einer Stornierung innerhalb von ein bis zwei Monaten vor Beginn 90 % des vereinbarten Preises;
- bei Stornierung innerhalb einer Woche vor Beginn 100 % des vereinbarten Preises.
- Die Gebühr wird anteilig, abzüglich der Verwaltungskosten, zurückerstattet, wenn der Platz auf Empfehlung des Urlaubers und mit schriftlicher Zustimmung der Castra Holidays GmbH für den gleichen Zeitraum oder einen Teil davon durch Dritte reserviert wird.
Artikel 7: Nutzung durch Dritte - Eine Nutzung der Ferienunterkunft durch Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Castra Holidays GmbH gestattet.
- An die erteilte Einwilligung können Auflagen geknüpft sein, die dann vorab schriftlich festgehalten werden müssen.
Artikel 8: Vorzeitige Abreise des Urlaubers - Der Urlauber schuldet den vollen Preis für den vereinbarten Tarifzeitraum.
Artikel 9: Vorläufige Kündigung durch Castra Holidays GmbH und Räumung im Falle eines zurechenbaren Versäumnisses und/oder einer rechtswidrigen Handlung - Castra Holidays GmbH kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen:
A. Wenn der Freizeitnutzer eine der Bedingungen dieser Vereinbarung nicht erfüllt.
B. Wenn der Urlauber trotz vorheriger Abmahnung die Castra Holidays GmbH und/oder Miturlauber belästigt oder die gute Atmosphäre auf dem Gelände oder in dessen unmittelbarer Nähe stört;
C. Wenn der Urlauber die Ferienunterkunft trotz vorheriger Abmahnung in einer Weise nutzt, die der bestimmungsgemäßen Nutzung des Geländes zuwiderläuft. - Möchte die Castra Holidays GmbH den Vertrag kündigen und die Unterkunft zwischenzeitlich räumen, muss sie den Urlauber hierüber durch persönliche Übergabe eines Schreibens informieren. In dringenden Fällen kann die schriftliche Abmahnung unterbleiben.
- Nach der Stornierung muss der Urlauber dafür sorgen, dass das Ferienhaus und das Gelände schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb von 4 Stunden, geräumt werden.
- Der Urlauber bleibt grundsätzlich zur Zahlung des vereinbarten Preises verpflichtet.
Artikel 10: Gesetze und Vorschriften - Die Castra Holidays GmbH stellt jederzeit sicher, dass die Ferienunterkünfte sowohl intern als auch extern alle Umwelt- und Sicherheitsanforderungen erfüllen, die möglicherweise von der Regierung an die Ferienunterkünfte gestellt werden.
- Der Urlauber ist verpflichtet, alle auf dem Gelände geltenden Sicherheitsvorschriften strikt einzuhalten. Er trägt außerdem dafür Sorge, dass Miturlauber und/oder Dritte, die ihn besuchen und/oder bei ihm übernachten, die auf dem Gelände geltenden Sicherheitsvorschriften strikt einhalten.
Artikel 11: Instandhaltung und Bau - Die Castra Holidays GmbH ist verpflichtet, das Erholungsgelände und die zentralen Einrichtungen in einem gepflegten Zustand zu halten.
- Der Urlauber ist verpflichtet, das Ferienhaus und seine unmittelbare Umgebung während der Vertragslaufzeit in demselben Zustand zu halten, in dem er es übernommen hat.
- Dem Freizeitnutzer, Mit-Freizeitnutzern und/oder Dritten ist es nicht gestattet, auf dem Gelände zu graben, Bäume zu fällen, Sträucher zu beschneiden oder andere Aktivitäten ähnlicher Art durchzuführen.
Artikel 12: Haftung - Für etwaige Schäden haftet die Castra Holidays GmbH in keinem Fall. Der Aufenthalt und Besuch der Castra Holidays GmbH erfolgt auf eigene Gefahr.
- Die Castra Holidays GmbH haftet nicht für Unfälle, Diebstähle oder Schäden auf ihrem Gelände.
- Für die Folgen extremer Wetterbedingungen oder anderer Formen höherer Gewalt haftet die Castra Holidays GmbH nicht.
- Für etwaige Störungen der Versorgungsleistungen haftet die Castra Holidays GmbH nicht.
- Der Urlauber haftet gegenüber der Castra Holidays GmbH für Schäden, die durch Handlungen oder Unterlassungen von ihm selbst, dem/den Miturlauber(n) und/oder Dritten verursacht werden, soweit die Schäden dem Urlauber, dem/den Miturlauber(n) und/oder Dritten zuzurechnen sind.
- Die Castra Holidays GmbH verpflichtet sich, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, nachdem ein Urlauber Belästigungen durch andere Urlauber gemeldet hat.
- Es ist strengstens verboten, illegale Aktivitäten (Herunterladen/Hochladen geschützter Medien) im Internetnetzwerk der Castra Holidays GmbH durchzuführen. Das Netzwerk wird allen Urlaubern im Rahmen einer Fair-Use-Richtlinie zur Verfügung gestellt. Wenn ein Freizeitnutzer zu viele Daten verbraucht, kann seine Verbindung vorübergehend deaktiviert werden, um anderen Freizeitnutzern Platz im Netzwerk zu geben.
Artikel 13: Streitbeilegung - Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertrag gilt deutsches Recht.
- Im Falle einer Streitigkeit über den Abschluss oder die Durchführung dieses Vertrags muss die Streitigkeit spätestens 2 Monate nach dem Datum, an dem der Urlauber die Beschwerde eingereicht hat, schriftlich bei Castra Holidays GmbH eingereicht werden.
Artikel 14: Kaution - Bei Anreise ist vom Urlauber eine Kaution in Höhe von 150,- € zu hinterlegen.
- Mit der Kaution ist unter anderem sichergestellt, dass die Unterkunft unbeschädigt verlassen wird. Mängel und/oder fehlendes Inventar.
- Wird die Unterkunft nicht sauber hinterlassen, werden Reinigungskosten, abhängig vom Verschmutzungsgrad, in Rechnung gestellt (Reinigungspauschale: 35,- € pro Stunde).
- Bei der Abreise ist die Unterkunft sauber und ohne Schäden zu hinterlassen. Bei Mängeln oder fehlendem Inventar erstattet die Castra Holidays GmbH dem Urlauber die Anzahlung innerhalb von 2 Werktagen auf die uns bekannte Kontonummer zurück.
- Im Falle einer (möglichen) Inanspruchnahme der Kaution wird die Castra Holidays GmbH den Urlauber zeitnah über den festgestellten Sachverhalt informieren.
Artikel 15: Haustiere - Die Unterkünfte der Castra Holidays GmbH sind haustierfreundlich, pro Apartment sind 3 Haustiere erlaubt. Für weitere Haustiere muss eine Anfrage bei der Castra Holidays GmbH eingereicht werden.
- Der Urlauber wird dafür sorgen, dass seine Haustiere (Mit-)Urlauber und/oder Dritte nicht belästigen; Bei (übermäßigem) Lärmdruck (Gebell, Schreien etc.) muss der Freizeitnutzer dafür sorgen, dass dieser schnellstmöglich aufhört.
- Hunde müssen immer an der Leine geführt werden, mit zwei Ausnahmen: der ausgewiesene Freilaufbereich und die Mietwohnung mit eigenem Garten.
- Die Castra Holidays GmbH haftet in keiner Weise für Schäden (Forderungen) zwischen (Mit-)Urlaubern und/oder Dritten für Schäden, die an oder durch ihre Haustiere bei (Mit-)Urlaubern und/oder Dritten entstehen.
- Alle Hunde müssen gegen Tollwut geimpft sein.
Artikel 16: Änderungen - Änderungen können nur schriftlich erfolgen.